• Kommunale Wärmeplanung

Ihr Weg zum kommunalen Wärmeplan

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte 2028 einen kommunalen Wärmeplan (KWP) erstellt haben. Wir unterstützen Sie im gesamten Prozess.
So läuft die Antragstellung bei uns
01

Weichenstellung

Im Stadt- oder Gemeinderat wird die Erstellung der KWP beschlossen. In der Kommune wird außerdem eine Person als Projektleitung und Verbindungsperson für externe Akteure und Kommunalverwaltung bestimmt. Ein Förderantrag ist nicht zu stellen, da die Mittel als Ausgleichsbetrag direkt vom Bundesland gezahlt werden.
02

Beauftragung Dienstleister

Für die Ausschreibung der KWP können Muster-LVs, zum Beispiel vom Kompetenzzentrum Wärmewende, genutzt werden.
03

Auftaktveranstaltung(en)

Gemeinsam mit Ihnen planen wir eine Auftaktveranstaltung mit allen relevanten Fachakteuren. Im gleichen Zuge wird auch eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Prozess und den zu erwartenden Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung veranstaltet.
04

Beginn Bestandsanalyse

Wir führen die Datenabfragen bei verschiedenen Akteuren durch und verarbeiten diese Daten im Rahmen der Bestandsanalyse, um ein fundiertes Bild über den Ist-Zustand der Wärmeversorgung in der Kommune zu erhalten.

• Kontakt

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Ob Kommune, Stadtwerk oder Industriebetrieb; erzählen Sie uns, was Sie vorhaben.
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