Energieaudits nach DIN 16247

Mit der DIN EN 16247-1 wurde im Oktober 2012 ein europaweit einheitlicher Standard veröffentlicht, der die Anforderungen und Rahmenbedingungen für Energieaudits festlegt. Energieaudits nach dieser Norm können sowohl mit internen Ressourcen als auch durch externe Dienstleister durchgeführt werden. Alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen nach der EU KMU Definition sind, sind verpflichtet, ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits alle vier Jahre, je ein weiteres durchzuführen.

Von der Durchführung eines Energieaudits sind nach § 8 EDL-G Unternehmen freigestellt, die entweder

  • ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
  • ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)

erfolgreich eingeführt haben.

Wir sind ein in der Energieauditorenliste der BAFA eingetragenes Unternehmen.

 

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